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LAG Hamm, 11.03.2004 - 8 Sa 1877/03 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Kündigung / Betriebsratsanhörung / betriebsbedingte Gründe / Rationalisierung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BetrVG § 102; KSchG § 1
Kündigung / Betriebsratsanhörung / betriebsbedingte Gründe / Rationalisierung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigung; Notwendiger Inhalt einer Betriebsratsanhörung ; Vergleichbarkeit von Vollständigkeit der Betriebsratsanhörung und Substantiierung des Sachvortrages im Kündigungsschutzprozess
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 3; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 3; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 2
Kündigung, Betriebsratsanhörung, betriebsbedingte Gründe, Rationalisierung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 16.09.2003 - 1 Ca 2113/02
- LAG Hamm, 11.03.2004 - 8 Sa 1877/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2004 - 8 Sa 1877/03
c) Auch wenn sich die Anforderungen an die Vollständigkeit der Betriebsratsanhörung nicht mit den Anforderungen an die Substantiierung des Sachvortrages im Kündigungsschutzprozess decken (BAG AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 49) und erst recht vom Arbeitgeber im Anhörungsverfahren die Vorlage von Beweismitteln nicht gefordert werden kann, gehört doch bei einer Kündigung, bei welcher der betriebsbedingte Grund der Verringerung des Beschäftigungsbedarfs ganz oder teilweise durch Auslagerung von Teilgaben auf Fremdfirmen und interne Umverteilung von Arbeiten gestützt werden soll, schon zur vollständigen Unterrichtung des Betriebsrats jedenfalls in Grundzügen die Gegenüberstellung der bisherigen und der künftigen Arbeitsorganisation (APS/Koch, § 102 BetrVG Rz 109 a). - LAG Hamm, 16.05.2002 - 8 Sa 1694/01
Kündigung, betriebsbedingte Gründe, Rationalisierung, Substantiierung, …
Auszug aus LAG Hamm, 11.03.2004 - 8 Sa 1877/03
Soweit es die Umverteilung von Arbeitsaufgaben betrifft, ist insbesondere die Angabe gegenüber dem Betriebsrat erforderlich, inwiefern bei denjenigen Arbeitnehmern, welche künftig die bislang vom zu entlassenden Arbeitnehmer verrichteten Tätigkeiten übernehmen sollen, entsprechende Freiräume vorhanden waren oder inwiefern mit der Umverteilung der Arbeit zugleich arbeitssparende Effekte einhergehen (LAG Hamm, Urt. v. 16.05.2002 - 8 Sa 1694/01).